- Blaue Karte
- Gehalt über jährlicher Schwelle, Vorteile bei Niederlassung und Familie
- § 18b
- Anerkannter Abschluss und qualifizierte Tätigkeit, ohne Blaue-Karte-Schwelle
- Gemeinsam
- Anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss
Die Blaue Karte
- Voraussetzung: Hochschulabschluss und Gehalt über der jährlichen Schwelle, niedriger für Engpassberufe
- Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten, mit B1 nach 21 Monaten
- Erleichterter Familiennachzug
- Mobilität innerhalb der EU nach gewisser Zeit erleichtert
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b
Der Titel nach § 18b ist der Weg für Akademiker, deren Gehalt die Schwelle der Blauen Karte nicht erreicht — etwa Berufseinsteiger in bestimmten Branchen oder Regionen.
- Voraussetzung: anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss und qualifizierte Beschäftigung
- Keine Blaue-Karte-Gehaltsschwelle, aber ortsübliches Gehalt
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach drei Jahren
- Für Bewerber ab 45 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen an Gehalt oder Altersvorsorge
Wann welcher Titel passt
Erreicht das Gehalt die Schwelle, ist die Blaue Karte fast immer die bessere Wahl: schnellere Niederlassung, einfacherer Familiennachzug, mehr Mobilität. Für Fachkräfte mit Familie ist das ein starkes Argument im Wettbewerb um Bewerber.
Liegt das Gehalt darunter, öffnet § 18b den Weg trotzdem. Arbeitgeber sollten vor dem Angebot prüfen, ob eine moderate Anhebung die Blaue Karte ermöglicht — der Unterschied für die Bindung kann größer sein als der Gehaltsunterschied.
Arbeitgeberwechsel
Bei der Blauen Karte ist in den ersten zwölf Monaten ein Arbeitgeberwechsel der Ausländerbehörde mitzuteilen. Bei § 18b richtet sich ein Wechsel nach der Nebenbestimmung im Titel.
Häufige Fragen
Welcher Titel führt schneller zur Niederlassung?
Die Blaue Karte: nach 27 Monaten, mit B1 nach 21 Monaten. Bei § 18b nach drei Jahren.
Kann man von § 18b zur Blauen Karte wechseln?
Ja, wenn die Voraussetzungen, insbesondere das Gehalt, erfüllt sind.
Gilt die 45-Jahre-Regel auch hier?
Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ja. Für die Blaue Karte gelten eigene Gehaltsgrenzen.
Weiterlesen
Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.