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Blaue Karte oder Aufenthaltserlaubnis nach § 18b?

Akademische Fachkräfte aus Indien haben oft die Wahl. Die Blaue Karte bietet mehr, verlangt aber ein bestimmtes Gehalt.

Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Blaue Karte
Gehalt über jährlicher Schwelle, Vorteile bei Niederlassung und Familie
§ 18b
Anerkannter Abschluss und qualifizierte Tätigkeit, ohne Blaue-Karte-Schwelle
Gemeinsam
Anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss

Die Blaue Karte

  • Voraussetzung: Hochschulabschluss und Gehalt über der jährlichen Schwelle, niedriger für Engpassberufe
  • Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten, mit B1 nach 21 Monaten
  • Erleichterter Familiennachzug
  • Mobilität innerhalb der EU nach gewisser Zeit erleichtert

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b

Der Titel nach § 18b ist der Weg für Akademiker, deren Gehalt die Schwelle der Blauen Karte nicht erreicht — etwa Berufseinsteiger in bestimmten Branchen oder Regionen.

  • Voraussetzung: anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss und qualifizierte Beschäftigung
  • Keine Blaue-Karte-Gehaltsschwelle, aber ortsübliches Gehalt
  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach drei Jahren
  • Für Bewerber ab 45 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen an Gehalt oder Altersvorsorge

Wann welcher Titel passt

Erreicht das Gehalt die Schwelle, ist die Blaue Karte fast immer die bessere Wahl: schnellere Niederlassung, einfacherer Familiennachzug, mehr Mobilität. Für Fachkräfte mit Familie ist das ein starkes Argument im Wettbewerb um Bewerber.

Liegt das Gehalt darunter, öffnet § 18b den Weg trotzdem. Arbeitgeber sollten vor dem Angebot prüfen, ob eine moderate Anhebung die Blaue Karte ermöglicht — der Unterschied für die Bindung kann größer sein als der Gehaltsunterschied.

Arbeitgeberwechsel

Bei der Blauen Karte ist in den ersten zwölf Monaten ein Arbeitgeberwechsel der Ausländerbehörde mitzuteilen. Bei § 18b richtet sich ein Wechsel nach der Nebenbestimmung im Titel.

Häufige Fragen

Welcher Titel führt schneller zur Niederlassung?

Die Blaue Karte: nach 27 Monaten, mit B1 nach 21 Monaten. Bei § 18b nach drei Jahren.

Kann man von § 18b zur Blauen Karte wechseln?

Ja, wenn die Voraussetzungen, insbesondere das Gehalt, erfüllt sind.

Gilt die 45-Jahre-Regel auch hier?

Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ja. Für die Blaue Karte gelten eigene Gehaltsgrenzen.

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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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