- Indische Trades
- ITI Machinist, Turner, Diplom Tool and Die Making
- Steuerungen
- Häufig Fanuc und Siemens
- Anerkennung
- IHK FOSA
Gute Ausgangslage
Indien hat eine große Zulieferindustrie für Automobil, Luftfahrt und Maschinenbau, die für europäische Kunden fertigt. In Industriegebieten um Pune, Chennai, Bengaluru und im National Capital Region arbeiten Zerspaner an CNC-Maschinen europäischer und japanischer Hersteller, mit Steuerungen von Fanuc und Siemens.
Die ITI-Trades Machinist und Turner sowie das Diplom in Tool and Die Making — oft an renommierten Tool Rooms — bilden die Grundlage. Absolventen von Tool Rooms gelten in Indien als besonders gut ausgebildet.
Wie wir prüfen
Viele Bewerber sind Maschinenbediener, die nur Programme einlegen. Echte Einrichter und Programmierer erkennt man am Test, nicht am Lebenslauf.
- Fertigung eines Werkstücks nach Ihrer Zeichnung in einem Prüfzentrum in Indien
- Programmiertest für Ihre Steuerung, mit Werkzeugwahl und Schnittdaten
- Messprotokoll des Werkstücks
- Videointerview mit Ihrem Meister oder Fertigungsleiter
Weg und Einsatz
Der Zerspanungsmechaniker ist ein IHK-Beruf; zuständig für die Anerkennung ist die IHK FOSA. Bewerber mit Tool-Room-Diplom erreichen häufiger eine Teilanerkennung, ITI-Absolventen kommen meist über die Erfahrungssäule.
Im Mehrschichtbetrieb mit klaren Aufträgen und Zeichnungen funktioniert der Start mit A2-Deutsch. Für Einrichter, die mit Konstruktion und Qualitätssicherung sprechen, ist B1 sinnvoll.
Häufige Fragen
Kennen indische CNC-Fachkräfte Siemens-Steuerungen?
Viele ja, besonders aus Betrieben mit europäischen Maschinen. Fanuc ist in Indien noch häufiger. Wir testen gezielt auf Ihre Steuerung.
Wie unterscheide ich Bediener von Programmierern?
Durch einen Programmiertest. Wir lassen Bewerber ein Werkstück nach Ihrer Zeichnung selbst programmieren und fertigen.
Welcher Abschluss ist am besten?
Ein Diplom eines staatlichen Tool Rooms gilt in Indien als besonders solide und erreicht häufiger eine Teilanerkennung.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.