- Zuständig
- IHK FOSA oder Handwerkskammer, je nach Beruf
- Erfahrungssäule
- Zwei Jahre Erfahrung in den letzten fünf Jahren nachweisen
- Wichtigstes Dokument
- Tätigkeitsbezogene Erfahrungsnachweise
Ausbildung
Die Ausbildungsdauer muss für Erfahrungssäule und Anerkennungspartnerschaft mindestens zwei Jahre betragen. Das ist der erste Prüfpunkt.
- ITI-Zertifikat unter NCVT oder SCVT mit Trade, Dauer und Jahr
- Marksheets beider Ausbildungsjahre
- Offizieller Lehrplan des Trades als Inhaltsnachweis
- Bei Diplom: Abschluss, Marksheets aller Semester, Fächerübersicht
- National Apprenticeship Certificate, falls vorhanden
Berufserfahrung
Für die Erfahrungssäule zählt Erfahrung im angestrebten Beruf. Nachweise sollten deshalb Tätigkeiten beschreiben, nicht nur Zeiträume.
- Arbeitszeugnisse mit Position, Tätigkeiten, Maschinen und Zeiträumen
- Nachweise aus dem Provident Fund oder Gehaltsnachweise als Beleg der Beschäftigung
- Bei Golf-Erfahrung: Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel im Pass
- Projektlisten bei Bau- und Anlagenbauerfahrung
- Zertifikate über Schweißprüfungen und Schulungen als Ergänzung
Persönliche Unterlagen
- Reisepass mit ausreichender Gültigkeit und freien Seiten
- Lebenslauf mit lückenloser Darstellung
- Erklärung zu Namensabweichungen, falls nötig
- Übersetzungen nach Vorgabe der zuständigen Stelle
- Sprachzertifikat, falls vorhanden
Häufige Lücken in Unterlagen
In der Praxis fehlen bei indischen Facharbeitern am häufigsten drei Dinge: die Marksheets des ersten Ausbildungsjahres, Arbeitszeugnisse mit Tätigkeitsbeschreibung statt bloßer Zeitraumbestätigung und eine einheitliche Schreibweise des Namens in allen Dokumenten.
Wir sammeln diese Unterlagen deshalb ganz am Anfang, noch vor dem Sprachkurs, und prüfen sie gegen die Anforderungen der zuständigen Stelle. Fehlende Arbeitszeugnisse lassen sich bei früheren Arbeitgebern in Indien meist nachfordern, brauchen aber Zeit — Wochen, die man besser vor als nach dem Antrag investiert.
Häufige Fragen
Reicht ein einjähriger ITI-Trade?
Für Erfahrungssäule und Anerkennungspartnerschaft allein nicht. Nötig sind mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer.
Wie wird Berufserfahrung belegt?
Mit tätigkeitsbezogenen Arbeitszeugnissen, ergänzt um Provident-Fund-Auszüge oder Visa im Pass.
Wer ist zuständig?
Für IHK-Berufe die IHK FOSA, für Handwerksberufe die Handwerkskammer.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.