- Pflicht
- Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung
- Wichtigstes Extra
- Internet ab dem ersten Tag
- Oft vergessen
- Winterkleidung und Hausregeln
Rechtliches und Organisatorisches
Die Steuer-ID und Briefe der Ausländerbehörde kommen per Post. Ein unbeschrifteter Briefkasten kann Wochen kosten.
- Wohnungsgeberbestätigung vorbereitet, Untervermietung gegebenenfalls genehmigt
- Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung, verständlich erklärt
- Miete und eventuelle Verrechnung mit dem Lohn schriftlich geregelt, ohne Mindestlohn zu unterschreiten
- Strom, Heizung und Wasser angemeldet
- Briefkasten und Klingel beschriftet — wichtig für Post von Behörden
Ausstattung
Internet ist für Neuankömmlinge die wichtigste Ausstattung: für Anrufe nach Hause, Übersetzungs-Apps und Navigation.
- Betten, Bettwäsche, Handtücher
- Eingerichtete Küche mit Töpfen, Geschirr und Kühlschrank — viele kochen täglich selbst
- Waschmaschine oder Zugang zu einer Waschküche
- Internet oder ein funktionierender WLAN-Zugang ab dem ersten Abend
- Grundvorrat an Lebensmitteln für den Ankunftstag
Wissen für den Alltag
- Mülltrennung und Abholtermine, auf einem Blatt erklärt
- Lüften und Heizen, besonders im Winter
- Ruhezeiten im Haus
- Nächster Supermarkt, Asia- oder Indien-Laden, Apotheke, Arzt
- Winterjacke und Schuhe, falls die Ankunft in die kalte Jahreszeit fällt
Für Gruppen
Bei Gruppen von drei oder mehr Fachkräften bewährt sich eine gemeinsame Wohnung oder mehrere Wohnungen im selben Haus. Jeder sollte ein eigenes Zimmer haben; geteilte Zimmer führen erfahrungsgemäß schnell zu Spannungen. Eine gemeinsame Küche und ein Aufenthaltsraum fördern dagegen den Zusammenhalt in der Anfangszeit.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber die Wohnung einrichten?
Gesetzlich nicht, aber eine eingerichtete Wohnung erleichtert die ersten Wochen erheblich und bindet die Fachkräfte.
Was wird am häufigsten vergessen?
Internet, ein beschrifteter Briefkasten und Hinweise zu Mülltrennung und Heizen.
Darf die Miete vom Lohn abgezogen werden?
Mit Vereinbarung und angemessener Höhe, ohne den Mindestlohn zu unterschreiten.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.