- Zeitpunkt
- Vor der Auswahl der Bewerber
- Ziel
- Keine Überraschungen bei Behörden und nach der Ankunft
- Dauer
- Ein bis zwei Termine im Betrieb
Die Stelle
Diese Antworten bestimmen den Weg: Anerkennung, Erfahrungssäule, Anerkennungspartnerschaft oder Ausbildung.
- Ist die Stelle eine Fachkraftrolle mit Qualifikationsanforderung — keine reine Helfertätigkeit?
- Welcher deutsche Ausbildungsberuf passt als Referenz?
- Ist der Beruf reglementiert, etwa Pflege oder Physiotherapie?
- Welche Tätigkeiten, Maschinen und Verfahren sind konkret gefordert?
- Welches Deutschniveau ist für Sicherheit und Team wirklich nötig?
Lohn und Bedingungen
- Ist der Betrieb tarifgebunden? Dann entfällt bei der Erfahrungssäule die Gehaltsschwelle
- Liegt der Lohn auf dem ortsüblichen Niveau für die Tätigkeit?
- Erreicht er bei nicht tarifgebundenen Betrieben die aktuelle Schwelle?
- Gibt es Bewerber ab 45 Jahren? Dann gelten zusätzliche Anforderungen
- Ist eine Beschäftigung über Zeitarbeit ausgeschlossen? Das muss sie sein
Organisation
Ein realistischer Zeitplan beginnt beim gewünschten Arbeitsbeginn und rechnet zurück: Einarbeitung, Einreise, Visum, Verfahren, Sprachkurs, Auswahl.
- Wer im Betrieb ist verantwortlich — für Verfahren, Unterkunft und Begleitung?
- Wo werden die Fachkräfte wohnen, und wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
- Wie kommen sie zur Arbeit, auch zu Schichtbeginn?
- Welche Ausländerbehörde ist für den Beschäftigungsort zuständig?
- Wann sollen die Fachkräfte anfangen, und ist der Zeitplan realistisch?
Häufige Fragen
Was ist der wichtigste Punkt vor dem ersten Antrag?
Dass die Stelle eine Fachkraftrolle ist und der Lohn zur Tätigkeit passt. Daran scheitern die meisten Anträge.
Muss die Unterkunft schon vor der Auswahl feststehen?
Die Planung ja, die konkrete Wohnung spätestens vor der Visumerteilung.
Wer sollte im Betrieb verantwortlich sein?
Eine feste Person mit Zeit, nicht nur die Personalabteilung nebenbei.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.