- Ausfüller
- Arbeitgeber
- Empfänger
- Bundesagentur, über Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung
- Ziel
- Zustimmung ohne Rückfragen
Angaben zum Arbeitgeber und Ort
- Vollständige Firmendaten mit Betriebsnummer
- Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail, der Rückfragen schnell beantwortet
- Beschäftigungsort, bei mehreren Orten alle Einsatzorte
- Angabe, ob ein Tarifvertrag gilt, mit Bezeichnung
Angaben zur Tätigkeit
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte dieselbe sein wie im Arbeitsvertrag. Abweichungen zwischen beiden Dokumenten sind ein häufiger Grund für Rückfragen.
- Berufsbezeichnung und konkrete Tätigkeitsbeschreibung
- Erforderliche Qualifikation und ob sie vorliegt
- Beginn und Dauer der Beschäftigung
- Wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage
- Bruttolohn pro Monat und pro Stunde, Zuschläge
Häufige Rückfragen vermeiden
Die aktuelle Fassung des Formulars stellt die Bundesagentur bereit. Wir prüfen die Erklärung vor dem Einreichen gegen Vertrag und Bescheide.
- Lohn unter dem ortsüblichen Niveau — vorher mit Entgeltdaten abgleichen
- Unklare Tätigkeit — mit konkreten Aufgaben statt Schlagworten beschreiben
- Fehlende Einsatzorte bei Montage oder Baustellen
- Widersprüche zwischen Erklärung, Vertrag und Anerkennungsbescheid
- Fehlende Unterschrift oder veraltete Formularversion
Abgleich mit anderen Dokumenten
Bevor die Erklärung eingereicht wird, lohnt ein Abgleich: Stimmen Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit und Ort mit dem Arbeitsvertrag überein? Passt die angegebene Qualifikation zum Anerkennungsbescheid oder zu den Nachweisen für die Erfahrungssäule? Ist der Name genau wie im Pass geschrieben? Diese drei Prüfungen dauern Minuten und ersparen oft Wochen.
Häufige Fragen
Wer füllt die Erklärung aus?
Der Arbeitgeber. Sie wird mit dem Visumantrag oder im beschleunigten Verfahren eingereicht.
Was ist die häufigste Rückfrage?
Lohnhöhe und Tätigkeitsbeschreibung, besonders wenn sie nicht zum Arbeitsvertrag passen.
Müssen alle Einsatzorte genannt werden?
Ja, bei Montage und wechselnden Baustellen alle vorgesehenen Orte.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.