- Geprüft wird
- Vergleichbarkeit von Lohn und Arbeitsbedingungen
- Frist im § 81a-Verfahren
- In der Regel eine Woche
- Kein Zugang über
- Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
Was die Bundesagentur prüft
Die meisten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung setzen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus. Geprüft wird, ob die Fachkraft zu Bedingungen beschäftigt wird, die mit denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter übereinstimmen: Lohnhöhe, Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit und Art der Tätigkeit.
Maßstab ist das ortsübliche Entgelt für diese Tätigkeit in der Region. Ein Lohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn reicht für eine Fachkrafttätigkeit in aller Regel nicht aus, auch wenn er rechtlich zulässig wäre.
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Der Arbeitgeber füllt das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus. Es ist das wichtigste Dokument der gesamten Prüfung, und die meisten Rückfragen entstehen hier.
- Konkrete Tätigkeitsbeschreibung statt Berufsbezeichnung
- Bruttolohn pro Monat und Stundenlohn, mit Angabe eines Tarifvertrags, falls anwendbar
- Wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubstage
- Beschäftigungsort, bei mehreren Orten alle Einsatzorte
- Erforderliche Qualifikation und Deutschkenntnisse
Warum Zeitarbeit ausgeschlossen ist
Die Zustimmung wird versagt, wenn die Fachkraft als Leiharbeitnehmer tätig werden soll. Für indische Fachkräfte bedeutet das: Die Einstellung muss direkt beim Einsatzbetrieb erfolgen. Modelle, bei denen ein Personaldienstleister die Fachkraft anstellt und an Kunden überlässt, scheitern an dieser Stelle.
Unsere Rolle ist deshalb die Personalvermittlung: Wir finden, prüfen und bereiten die Fachkraft vor, der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen Ihrem Unternehmen und der Fachkraft geschlossen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Zustimmung?
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gilt eine Frist von einer Woche. Außerhalb davon gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Bundesagentur nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht.
Kann der Arbeitgeber eine Vorabzustimmung beantragen?
Ja, die Vorabzustimmung kann direkt bei der Bundesagentur beantragt werden und verkürzt das spätere Visumverfahren.
Welcher Lohn ist ausreichend?
Ausreichend ist das ortsübliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten in der Region beziehungsweise der Tariflohn. Die Bundesagentur gleicht das mit eigenen Entgeltdaten ab.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.