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Die Chancenkarte: Was sie Arbeitgebern bringt

Mit der Chancenkarte reisen Bewerber ohne Arbeitsvertrag ein. Für Arbeitgeber ist sie vor allem ein Weg, sich vor der festen Einstellung kennenzulernen.

Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Rechtsgrundlage
§ 20a AufenthG, seit Juni 2024
Gültigkeit
Bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche
Nebenbeschäftigung
Bis zu 20 Stunden pro Woche, Probebeschäftigung möglich

Wie die Chancenkarte funktioniert

Wer eine voll anerkannte Qualifikation hat, erhält die Chancenkarte direkt. Alle anderen brauchen einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss, Sprachkenntnisse — Deutsch auf A1-Niveau oder Englisch auf B2-Niveau — und genügend Punkte. Punkte gibt es unter anderem für Teilanerkennung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und frühere Aufenthalte in Deutschland.

Der Bewerber muss seinen Lebensunterhalt für die Zeit der Suche selbst sichern, etwa über ein Sperrkonto.

Was Arbeitgeber damit tun können

Ein Chancenkarten-Inhaber darf bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und zusätzlich Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen ausüben. Ein Betrieb kann einen Bewerber also im Arbeitsalltag erleben, bevor er einen Fachkraftvertrag anbietet.

Findet sich eine passende Stelle, wechselt der Bewerber in einen regulären Aufenthaltstitel als Fachkraft, über die Erfahrungssäule oder in eine Anerkennungspartnerschaft — ohne erneut ausreisen zu müssen.

Grenzen und realistische Erwartungen

Für Arbeitgeber, die mehrere Fachkräfte zu einem festen Termin brauchen, bleibt das beschleunigte Fachkräfteverfahren der bessere Weg. Die Chancenkarte ergänzt ihn für einzelne Profile.

  • Bewerber mit Chancenkarte suchen selbst — sie sind nicht an Ihren Betrieb gebunden
  • Die Planbarkeit ist geringer als im beschleunigten Fachkräfteverfahren
  • Für größere Gruppen eignet sich die Chancenkarte kaum
  • Für Berufe mit Anerkennungspflicht ersetzt sie die Anerkennung nicht

Häufige Fragen

Darf ein Chancenkarten-Inhaber Vollzeit arbeiten?

Nein, während der Suche nur bis zu 20 Stunden pro Woche. Für eine Vollzeitbeschäftigung ist der Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel nötig.

Brauchen Bewerber für die Chancenkarte Deutschkenntnisse?

Entweder Deutsch auf A1-Niveau oder Englisch auf B2-Niveau. Für die Arbeit im Betrieb ist mehr Deutsch meist sinnvoll.

Vermitteln Sie Bewerber mit Chancenkarte?

Ja, für einzelne Profile. Für planbare Gruppeneinstellungen empfehlen wir das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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