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Faire Rekrutierung: was Arbeitgeber wissen müssen

Faire Rekrutierung ist kein Marketingbegriff. Sie entscheidet darüber, ob die Zustimmung erteilt wird und ob die Fachkraft bleibt.

Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Grundsatz
Arbeitgeber zahlt — Bewerber zahlt nicht
Zeitarbeit
Für Fachkräfte aus Drittstaaten ausgeschlossen
Pflege
Gütesiegel »Faire Anwerbung Pflege Deutschland«

Das Arbeitgeber-zahlt-Prinzip

Nach internationalen Standards der fairen Rekrutierung tragen Arbeitgeber die Kosten der Anwerbung. Bewerber sollen keine Vermittlungsgebühren zahlen. In Indien ist das besonders relevant, weil unseriöse Vermittler Bewerbern hohe Summen abverlangen — oft finanziert über Kredite der Familie.

Für den Arbeitgeber hat das unmittelbare Folgen: Eine verschuldete Fachkraft wechselt beim ersten besseren Angebot, und Verstöße gegen faire Rekrutierung können das Ansehen des Betriebs bei Behörden und Kunden beschädigen.

Direktanstellung statt Zeitarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit versagt die Zustimmung, wenn eine Fachkraft aus einem Drittstaat als Leiharbeitnehmer tätig werden soll. Indische Fachkräfte werden deshalb direkt beim Einsatzbetrieb angestellt. Personalvermittlung — also Suche, Auswahl und Vorbereitung — ist zulässig; die Überlassung an Dritte nicht.

Für Betriebe, die bisher mit Zeitarbeit gearbeitet haben, ist das eine Umstellung, aber auch ein Vorteil: Die Fachkraft gehört zum eigenen Team, und die Bindung ist von Anfang an stärker.

Standards in der Pflege

In der Pflege gibt es das staatlich initiierte Gütesiegel »Faire Anwerbung Pflege Deutschland«. Es verpflichtet Vermittler unter anderem auf Kostenfreiheit für Bewerber, transparente Verträge und Begleitung nach der Ankunft. Viele Kliniken und Träger arbeiten nur noch mit Vermittlern, die diese Standards einhalten.

Indien steht nicht auf der Liste der WHO, die Länder mit kritischem Mangel an Gesundheitspersonal ausweist. Die Anwerbung indischer Pflegekräfte ist daher grundsätzlich mit den internationalen Grundsätzen vereinbar.

Wie wir arbeiten

  • Lizenzierter Vermittler nach indischem Auswanderungsrecht
  • Keine Vermittlungsgebühren für Bewerber
  • Arbeitsvertrag direkt zwischen Ihrem Betrieb und der Fachkraft
  • Vertragsinhalte vor der Ausreise in verständlicher Sprache erklärt

Häufige Fragen

Darf ich eine Fachkraft aus Indien über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigen?

Nein. Für Fachkräfte aus Drittstaaten wird die Zustimmung der Bundesagentur bei Leiharbeit versagt. Die Anstellung muss direkt beim Einsatzbetrieb erfolgen.

Woran erkenne ich einen fairen Vermittler?

Er verlangt von Bewerbern keine Gebühren, legt seine Lizenz offen und schließt keine Verträge, die den Bewerber verschulden.

Ist die Rekrutierung von Pflegekräften aus Indien ethisch vertretbar?

Indien steht nicht auf der WHO-Liste der Länder mit kritischem Gesundheitspersonalmangel. Entscheidend sind faire Bedingungen für die einzelnen Pflegekräfte.

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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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