- Rechtsrahmen in der EU
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Indien
- Kein Angemessenheitsbeschluss der EU; eigenes Datenschutzgesetz von 2023
- Werkzeug
- Standardvertragsklauseln und klare Rollenverteilung
Wer welche Rolle hat
Bei der Rekrutierung aus Indien verarbeiten mehrere Beteiligte Bewerberdaten: der Vermittler in Indien, der Arbeitgeber in Deutschland, Sprachschulen, Übersetzer und Behörden. Für den Datenschutz ist entscheidend, wer für welche Verarbeitung verantwortlich ist und wer nur im Auftrag handelt. Das sollte vertraglich festgelegt sein.
Indien hat mit dem Digital Personal Data Protection Act von 2023 ein eigenes Datenschutzgesetz. Für Arbeitgeber in Deutschland bleibt die DSGVO maßgeblich, sobald sie Bewerberdaten verarbeiten.
Datenübermittlung in Drittländer
Bei der Rekrutierung fließen Daten häufig in beide Richtungen: Der Vermittler übermittelt Unterlagen nach Deutschland, der Arbeitgeber schickt Rückmeldungen zurück. Beide Richtungen sollten im Vertrag geregelt sein.
- Für Indien gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission
- Werden Daten aus der EU nach Indien übermittelt, braucht es geeignete Garantien, meist Standardvertragsklauseln
- Bewerber sollten verständlich informiert werden, welche Daten wohin gehen
- Nur die Daten weitergeben, die für den jeweiligen Schritt nötig sind
Praktische Regeln
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Gestaltung ist der Datenschutzbeauftragte oder eine Fachberatung zuständig.
- Bewerberunterlagen über sichere Kanäle austauschen, nicht über private Messenger-Gruppen
- Passkopien und Zeugnisse nur an Personen weitergeben, die sie brauchen
- Löschfristen für abgelehnte Bewerber festlegen und einhalten
- Videos von Praxistests nur für die Auswahl nutzen
- Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten früh einbinden
Häufige Fragen
Gilt die DSGVO für Bewerberdaten aus Indien?
Ja, sobald ein Arbeitgeber in der EU sie verarbeitet. Für Übermittlungen nach Indien braucht es geeignete Garantien.
Was sind Standardvertragsklauseln?
Von der EU-Kommission vorgegebene Vertragsklauseln, mit denen Datenübermittlungen in Drittländer abgesichert werden.
Dürfen Unterlagen per Messenger geschickt werden?
Besser nicht. Für Pässe und Zeugnisse sind sichere Übertragungswege angemessen.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.