- Gesetzlicher Mindestlohn 2026
- 13,90 Euro pro Stunde
- Für Fachkräfte maßgeblich
- Ortsübliches Entgelt bzw. Tariflohn
- Vertragssprache
- Deutsch, mit Übersetzung für die Fachkraft empfohlen
Der Lohn
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und ist die absolute Untergrenze. Für die Zustimmung der Bundesagentur reicht er bei Fachkrafttätigkeiten in aller Regel nicht aus: Maßstab ist das ortsübliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten oder der einschlägige Tariflohn. In vielen Branchen gelten zudem allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege, im Gerüstbau oder in der Gebäudereinigung.
Die Lohnhöhe muss im Vertrag eindeutig sein: Bruttomonatslohn, Stundenlohn, Zuschläge. Pauschale Formulierungen wie »Vergütung nach Vereinbarung« führen zur Rückfrage.
Was in den Vertrag gehört
- Konkrete Tätigkeit und Einsatzort
- Bruttolohn, Arbeitszeit, Urlaub — vergleichbar mit inländischen Kollegen
- Beginn der Beschäftigung, abhängig von der Visumerteilung formuliert
- Probezeit in üblicher Länge
- Regelungen zu Unterkunft und Mietverrechnung, falls zutreffend
- Kein Ausschluss von Lohnbestandteilen, die Kollegen erhalten
Gleichbehandlung im Alltag
Eine Fachkraft aus Indien hat dieselben Rechte wie jeder andere Beschäftigte: Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz nach sechs Monaten. Abweichungen zum Nachteil der Fachkraft sind nicht nur unzulässig, sie gefährden bei einer Prüfung auch den Aufenthaltstitel und die künftige Zusammenarbeit mit der Bundesagentur.
Wir empfehlen, den Vertrag zusätzlich in englischer Übersetzung zu übergeben. Wer seinen Vertrag versteht, unterschreibt bewusster und kündigt seltener aus Missverständnissen.
Häufige Fragen
Reicht der Mindestlohn für eine Fachkraft?
Rechtlich ist er die Untergrenze, für die Zustimmung der Bundesagentur bei Fachkrafttätigkeiten aber in der Regel zu niedrig. Maßgeblich ist das ortsübliche Entgelt.
Darf ein Vertrag befristet sein?
Ja, unter den üblichen Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Der Aufenthaltstitel richtet sich dann nach der Vertragsdauer.
Muss der Vertrag auf Deutsch sein?
Für die Behörden ja. Eine englische Übersetzung für die Fachkraft ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.