- IHK-Berufe
- IHK FOSA in Nürnberg
- Handwerksberufe
- Zuständige Handwerkskammer
- Pflege und Gesundheit
- Landesbehörden, je nach Bundesland unterschiedlich
Wer zuständig ist
Für Industrie- und Handelsberufe — etwa Industriemechaniker, Fachkraft für Lagerlogistik oder Zerspanungsmechaniker — ist zentral die IHK FOSA in Nürnberg zuständig. Für Handwerksberufe wie Elektroniker, Anlagenmechaniker SHK oder Maurer entscheidet die Handwerkskammer am künftigen Arbeitsort. Reglementierte Gesundheitsberufe wie Pflegefachfrau und Pflegefachmann werden von der zuständigen Landesbehörde anerkannt.
Bei Hochschulabschlüssen in nicht reglementierten Berufen genügt häufig eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ob die indische Hochschule und der Abschluss eingestuft sind, lässt sich vorab in der Datenbank anabin prüfen.
Voll-, Teil- oder keine Gleichwertigkeit
Die Stelle vergleicht Inhalt und Dauer der indischen Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf. Bei voller Gleichwertigkeit kann die Fachkraft nach § 18a oder § 18b AufenthG einreisen. Bei teilweiser Gleichwertigkeit erhält sie einen Bescheid, der die wesentlichen Unterschiede benennt — den sogenannten Defizitbescheid.
Ein Defizitbescheid ist kein Scheitern. Er beschreibt genau, was fehlt, und ist die Grundlage für eine Anpassungsqualifizierung in Deutschland, etwa über § 16d AufenthG oder eine Anerkennungspartnerschaft.
Was indische Unterlagen typischerweise brauchen
Mit vollständigen Unterlagen dauert ein Verfahren meist zwei bis vier Monate, im beschleunigten Fachkräfteverfahren soll es zwei Monate nicht überschreiten.
- Abschlusszeugnis und Fächer- bzw. Notenübersicht (Marksheets) aller Ausbildungsjahre
- Nachweise der Berufserfahrung mit Tätigkeitsbeschreibung, nicht nur Zeitraum
- Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche
- Bei ITI-Abschlüssen: NCVT- oder SCVT-Zertifikat mit Angabe des Trades
- Bei Pflege: Registrierung beim State Nursing Council
Häufige Fragen
Braucht jede indische Fachkraft eine Anerkennung?
Nicht zwingend. Die Erfahrungssäule erlaubt die Einreise ohne vorherige deutsche Anerkennung, wenn Abschluss, Erfahrung und Gehalt die Voraussetzungen erfüllen. Für reglementierte Berufe wie die Pflege ist die Anerkennung dagegen Pflicht.
Wer zahlt die Anerkennungsgebühr?
Das ist Verhandlungssache, in der Praxis übernehmen die meisten Arbeitgeber sie. Die Gebühren variieren je nach Stelle und Beruf.
Was passiert bei einem Defizitbescheid?
Die fehlenden Inhalte werden in Deutschland nachgeholt, etwa durch eine Anpassungsqualifizierung oder im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft, während die Fachkraft bereits arbeitet.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.