- § 81a-Gebühr
- 411 Euro
- Größte Einzelposten
- Sprachkurs und Anerkennung
- Grundsatz
- Kosten trägt der Arbeitgeber, nicht der Bewerber
Die Kostenblöcke
- Behördengebühren: beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Visum, Aufenthaltstitel
- Anerkennung: Gebühr der zuständigen Stelle, Übersetzungen und Beglaubigungen
- Sprachkurs in Indien: je nach Zielniveau mehrere Monate Unterricht und Prüfung
- Reise: Flug, Transfer, erste Tage in Deutschland
- Vermittlung: Auswahl, Prüfung, Begleitung bis zum Arbeitsbeginn
- Integration: Unterkunft, Kaution, Erstausstattung, Begleitung bei Behördengängen
Warum der Sprachkurs den Unterschied macht
Ein Bewerber, der mit B1 oder B2 anreist, ist ab dem ersten Tag einsetzbar und besteht Prüfungen wie die Kenntnisprüfung in der Pflege deutlich häufiger. Ein Bewerber mit A1 braucht Monate, bis er selbstständig arbeiten kann. Der Sprachkurs ist deshalb keine Nebenleistung, sondern die Investition mit dem größten Einfluss auf die Kosten pro produktivem Mitarbeiter.
Was nicht auf Bewerber umgelegt werden darf
Nach dem Grundsatz der fairen Rekrutierung trägt der Arbeitgeber die Kosten der Anwerbung. Das indische Recht begrenzt zudem, was lizenzierte Vermittler von Bewerbern verlangen dürfen. Bewerber, die sich verschuldet haben, um eine Stelle zu bekommen, wechseln häufiger und schneller — die vermeintliche Ersparnis kommt über die Fluktuation zurück.
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten sind arbeitsrechtlich nur in engen Grenzen zulässig. Wir empfehlen, Bindung über gute Bedingungen und Begleitung zu erreichen, nicht über Schulden.
Wie Sie Angebote vergleichen
- Gesamtkosten pro Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag, nicht nur das Honorar
- Welches Sprachniveau bei Einreise zugesagt wird
- Was bei Ausfall eines Bewerbers vor oder nach der Einreise passiert
- Ob Kosten auf Bewerber umgelegt werden — wenn ja, ist das ein Warnsignal
Häufige Fragen
Was kostet eine Pflegekraft aus Indien insgesamt?
Das hängt vor allem vom Sprachniveau bei Einreise und dem Anerkennungsweg ab. Wir erstellen eine Aufstellung pro Fachkraft, bevor Sie sich entscheiden.
Gibt es Förderungen?
Einzelne Bundesländer und Programme fördern Sprachkurse oder Anerkennung. Ob etwas für Ihren Betrieb in Frage kommt, prüfen wir im Einzelfall.
Darf der Bewerber an den Kosten beteiligt werden?
Anwerbekosten sollte der Arbeitgeber tragen. Eine Beteiligung des Bewerbers widerspricht der fairen Rekrutierung und erhöht das Risiko einer frühen Kündigung.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.