- Zuständigkeit
- Nach Wohnort bzw. Beschäftigungsort, teils zentrale Landesstellen
- Vor der Einreise
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Nach der Einreise
- Aufenthaltstitel, Verlängerung, Niederlassung
Aufgaben
Ausländerbehörden sind kommunale oder Landesbehörden, die über Aufenthaltstitel entscheiden. Für Arbeitgeber spielen sie zweimal eine Rolle: im beschleunigten Fachkräfteverfahren, das der Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde am Beschäftigungsort vereinbart, und nach der Einreise, wenn die Fachkraft ihren Aufenthaltstitel beantragt.
Viele Länder haben für Fachkräfte zentrale Stellen eingerichtet, etwa das Landesamt für Einwanderung in Berlin oder die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Bayern.
Was Arbeitgeber gegenüber der Behörde tun
- Vereinbarung über das beschleunigte Fachkräfteverfahren schließen
- Unterlagen vollständig einreichen und Rückfragen schnell beantworten
- Vorzeitige Beendigung der Beschäftigung mitteilen, wenn das gefordert ist
- Bei Änderungen der Tätigkeit vorher klären, ob der Titel sie abdeckt
Typischer Fehler
Arbeitgeber gehen davon aus, dass dieselbe Behörde vor und nach der Einreise zuständig ist. Wohnt die Fachkraft in einem anderen Ort als dem Beschäftigungsort, kann nach der Einreise die Behörde des Wohnorts zuständig sein. Das sollte vor der Wohnungssuche bedacht werden, weil die Terminlage sehr unterschiedlich ist.
Zentrale Stellen der Länder
Mehrere Länder haben für Fachkräfte zentrale Stellen eingerichtet, die das beschleunigte Verfahren landesweit bearbeiten. Das bringt einheitliche Abläufe und erfahrene Ansprechpartner. Für die Erteilung des Aufenthaltstitels nach der Einreise ist dagegen oft die örtliche Behörde am Wohnort zuständig.
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist zuständig?
Für das beschleunigte Verfahren die am Beschäftigungsort oder die zentrale Landesstelle, nach der Einreise meist die am Wohnort.
Muss der Arbeitgeber die Behörde informieren, wenn jemand kündigt?
Bei vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung besteht in vielen Fällen eine Mitteilungspflicht.
Wie lange dauern Termine?
Das ist je nach Ort sehr unterschiedlich. Termine sollten früh gebucht werden.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.