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Was ist der elektronische Aufenthaltstitel?

Der eAT ist die Karte im Scheckkartenformat, auf der der Aufenthaltstitel gespeichert ist. Nach der Einreise ersetzt er das Visum.

Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Form
Chipkarte im Scheckkartenformat
Ausgabe
Durch die Ausländerbehörde, Herstellung in der Bundesdruckerei
Herstellung
Meist mehrere Wochen nach Antrag

Bedeutung

Fachkräfte reisen mit einem nationalen Visum ein. Vor dessen Ablauf beantragen sie bei der Ausländerbehörde den eigentlichen Aufenthaltstitel, der als elektronischer Aufenthaltstitel ausgegeben wird. Auf der Karte stehen Art des Titels, Gültigkeit und Nebenbestimmungen, etwa zur erlaubten Beschäftigung.

Die Karte wird nach dem Termin bei der Ausländerbehörde zentral hergestellt. Bis zur Abholung vergehen meist mehrere Wochen; in dieser Zeit gilt das Visum oder eine Bescheinigung der Behörde.

Was Arbeitgeber beachten sollten

  • Kopie von Vorder- und Rückseite in die Personalakte, einschließlich Zusatzblatt
  • Die Nebenbestimmung zur Beschäftigung lesen — sie kann Arbeitgeber oder Tätigkeit nennen
  • Gültigkeitsdatum im Kalender vermerken
  • Bei Änderungen der Tätigkeit prüfen, ob der Titel sie abdeckt

Typischer Fehler

Der Termin bei der Ausländerbehörde wird zu spät gebucht. Weil Termine knapp sind und das Visum nur befristet gilt, sollte der Termin unmittelbar nach der Anmeldung gebucht werden — in manchen Städten schon vor der Einreise.

Bei Verlust oder Änderung

Geht der elektronische Aufenthaltstitel verloren, muss die Fachkraft das der Ausländerbehörde melden und eine neue Karte beantragen. Ändern sich Adresse oder Arbeitgeber, wird das je nach Fall auf der Karte oder im System vermerkt. Für Arbeitgeber ist wichtig, dass die Personalakte immer die aktuelle Fassung enthält — einschließlich Zusatzblatt.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Herstellung des eAT?

Meist mehrere Wochen nach dem Termin bei der Ausländerbehörde.

Darf die Fachkraft vor Erhalt der Karte arbeiten?

Ja, mit gültigem Visum oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ausländerbehörde.

Was steht auf dem Zusatzblatt?

Oft die Nebenbestimmungen, etwa zur erlaubten Beschäftigung. Es gehört mit in die Personalakte.

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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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