- Aussteller
- Ausländerbehörde
- Anlass
- Rechtzeitiger Antrag auf Verlängerung oder neuen Titel
- Wirkung
- Der bisherige Titel gilt in der Regel bis zur Entscheidung fort
Bedeutung
Beantragt eine Fachkraft die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels vor dessen Ablauf, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Die Behörde bestätigt das mit einer Fiktionsbescheinigung, einem Papierdokument mit Lichtbild.
Damit darf die Fachkraft zu den bisherigen Bedingungen weiterarbeiten. Für Arbeitgeber ist die Bescheinigung der Nachweis, dass die Beschäftigung zulässig bleibt.
Was Arbeitgeber beachten sollten
- Ablaufdaten der Aufenthaltstitel im Blick behalten und rechtzeitig erinnern
- Eine Kopie der Fiktionsbescheinigung in die Personalakte nehmen
- Die Gültigkeit der Bescheinigung selbst prüfen — auch sie ist befristet
- Bei Reisen ins Ausland vorher klären, ob die Wiedereinreise mit der Bescheinigung möglich ist
Typischer Fehler
Die Verlängerung wird zu spät beantragt. Wer erst nach Ablauf des Titels beantragt, erhält keine Fiktionswirkung, und die Beschäftigung muss unter Umständen unterbrochen werden. Weil Termine bei Ausländerbehörden vielerorts knapp sind, empfiehlt es sich, Monate vor Ablauf aktiv zu werden.
Beispiel
Der Aufenthaltstitel einer Fachkraft läuft Ende März ab. Sie beantragt die Verlängerung im Februar, die Ausländerbehörde hat aber erst im Mai einen Termin frei. Weil der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, erhält sie eine Fiktionsbescheinigung und arbeitet ohne Unterbrechung weiter. Hätte sie erst im April beantragt, wäre die Beschäftigung gefährdet gewesen.
Häufige Fragen
Darf man mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten?
In der Regel ja, zu den Bedingungen des bisherigen Titels, wenn die Verlängerung rechtzeitig beantragt wurde.
Was passiert bei einem verspäteten Antrag?
Dann entsteht meist keine Fiktionswirkung, und die Beschäftigung kann unterbrochen werden.
Kann man mit der Bescheinigung reisen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Vor Auslandsreisen sollte die Wiedereinreise mit der Ausländerbehörde geklärt werden.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.