- Typ
- D-Visum für Aufenthalte über 90 Tage
- Erteilung
- Durch die deutsche Auslandsvertretung
- Nach Einreise
- Umwandlung in einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
Bedeutung
Für Aufenthalte bis 90 Tage gibt es das Schengen-Visum, etwa für Geschäftsreisen oder Besuche. Wer in Deutschland arbeiten will, braucht dagegen ein nationales Visum der Kategorie D, das für den konkreten Zweck — zum Beispiel Beschäftigung als Fachkraft — erteilt wird.
Das nationale Visum gilt zunächst für einige Monate. Vor Ablauf beantragt die Fachkraft bei der Ausländerbehörde den eigentlichen Aufenthaltstitel.
Wichtig für Arbeitgeber
- Mit einem Schengen-Visum darf keine Beschäftigung aufgenommen werden
- Das nationale Visum nennt den Aufenthaltszweck — die Tätigkeit muss dazu passen
- Das Visum ist befristet; der Termin bei der Ausländerbehörde muss rechtzeitig erfolgen
- In Indien zuständig sind die Botschaft in New Delhi und die Generalkonsulate
Typischer Fehler
Ein Bewerber reist mit Schengen-Visum zum Vorstellungsgespräch oder Probearbeiten ein und soll dann »gleich bleiben«. Das ist nicht möglich: Für die Beschäftigung muss das nationale Visum vom Heimatland aus beantragt werden. Eine Ausnahme bilden besondere Titel wie die Chancenkarte, die selbst eine Einreise zur Suche erlaubt.
Gültigkeit und Reisen
Mit dem nationalen Visum darf die Fachkraft einreisen und sich in Deutschland aufhalten; Reisen in andere Schengen-Staaten sind in begrenztem Umfang möglich. Wer während der Gültigkeit des Visums kurz nach Indien zurückreisen muss, sollte vorher prüfen, ob die Wiedereinreise mit dem Visum noch möglich ist oder ob der Aufenthaltstitel bereits beantragt sein muss.
Häufige Fragen
Kann man mit Schengen-Visum arbeiten?
Nein. Für eine Beschäftigung ist ein nationales Visum mit passendem Zweck nötig.
Wie lange gilt das nationale Visum?
In der Regel einige Monate. Danach folgt der Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde.
Wo wird es beantragt?
Bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Indien, je nach Wohnort.
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