- Träger
- Bundesagentur für Arbeit
- Aufgaben
- Internationale Vermittlung, Programme, Zustimmungsverfahren
- Programme
- Unter anderem Triple Win in der Pflege
Aufgaben
Die ZAV betreut innerhalb der Bundesagentur internationale Arbeitsmarktfragen. Sie vermittelt in bestimmten Programmen Fachkräfte aus dem Ausland, berät Arbeitgeber und ist an Zustimmungsverfahren beteiligt. Gemeinsam mit der GIZ betreibt sie etwa das Programm Triple Win zur fairen Gewinnung von Pflegekräften aus Partnerländern.
ZAV und private Vermittlung
Für Arbeitgeber ist das keine Entweder-oder-Frage. Manche nutzen Triple Win für Pflegekräfte und private Vermittlung für technische Berufe.
- Staatliche Programme sind auf bestimmte Länder und Berufe begrenzt
- Wartezeiten in Programmen hängen von Kapazitäten und Nachfrage ab
- Private, lizenzierte Vermittler arbeiten breiter, etwa für Handwerk und Industrie
- Beide Wege folgen denselben rechtlichen Regeln
Wann die ZAV der richtige Ansprechpartner ist
Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die über ein staatliches Programm rekrutieren wollen, ist die ZAV der direkte Weg. Für Arbeitgeber, die schnell oder in Berufen rekrutieren wollen, die nicht von Programmen abgedeckt sind, ist private Vermittlung oft flexibler. Wichtig ist in beiden Fällen die faire Rekrutierung ohne Gebühren für Bewerber.
Arbeitgeber-Service
Neben der ZAV beraten die Arbeitgeber-Services der örtlichen Arbeitsagenturen zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung und zu Förderungen bei Weiterbildung. Für Arbeitgeber ist der örtliche Arbeitgeber-Service oft der einfachste erste Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Ist die ZAV kostenlos?
Die Beratung der Bundesagentur ist für Arbeitgeber grundsätzlich kostenfrei; in Programmen können Beteiligungen an Kosten anfallen.
Vermittelt die ZAV auch Handwerker aus Indien?
Das hängt von den aktuellen Programmen ab. Für viele technische Berufe arbeiten Arbeitgeber mit privaten Vermittlern.
Was ist Triple Win?
Ein Programm von Bundesagentur und GIZ zur fairen Gewinnung von Pflegekräften aus Partnerländern.
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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.