- Ehepartner
- Bei Fachkräften kein Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich
- Eltern
- Nachzug für Fachkräfte mit erstem Titel ab März 2024 möglich
- Voraussetzungen
- Ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt
Wer nachziehen kann
Ehepartner und minderjährige Kinder einer Fachkraft können nachziehen. Für Ehepartner von Fachkräften ist seit der Reform kein Nachweis von Deutschkenntnissen mehr erforderlich. Der Ehepartner darf in Deutschland arbeiten.
Neu ist der Nachzug von Eltern und Schwiegereltern für Fachkräfte, die ihren ersten Aufenthaltstitel nach dem 1. März 2024 erhalten haben, sofern Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sind. Für indische Familien, in denen Eltern traditionell bei den Kindern leben, ist das ein wichtiges Argument.
Die Voraussetzungen
Wohnraum ist in Großstädten der Engpass. Eine Wohnung, die für eine Person reicht, reicht nicht für eine Familie mit zwei Kindern.
- Ausreichender Wohnraum für die Familie
- Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
- Krankenversicherung für alle Familienmitglieder
- Nachweis der Ehe, etwa über eine Heiratsurkunde mit Apostille
- Geburtsurkunden der Kinder
Warum das für Arbeitgeber wichtig ist
Fachkräfte, deren Familie in Indien geblieben ist, fahren häufiger und länger nach Hause, sind öfter unglücklich und gehen eher wieder zurück. Fachkräfte, die mit Familie in Deutschland leben, bleiben in der Regel. Für die Bindung ist der Familiennachzug deshalb einer der stärksten Hebel.
Arbeitgeber können helfen: bei der Wohnungssuche, bei Kita- und Schulplätzen und beim Arbeitsplatz für den Ehepartner. Das muss nicht teuer sein, wirkt aber stark.
Häufige Fragen
Muss der Ehepartner Deutsch können?
Bei Ehepartnern von Fachkräften nicht. Deutschkenntnisse erleichtern aber den Alltag und den eigenen Berufseinstieg.
Dürfen Eltern nachziehen?
Für Fachkräfte mit erstem Aufenthaltstitel nach dem 1. März 2024 ja, sofern Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sind.
Darf der Ehepartner arbeiten?
Ja, der nachgezogene Ehepartner einer Fachkraft darf in Deutschland erwerbstätig sein.
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