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Krankenversicherung: von der Visumbeantragung bis zum ersten Lohn

Zwischen Visumantrag und erstem Arbeitstag braucht die Fachkraft eine Absicherung. Danach übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse.

Stand: 22.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Für das Visum
Nachweis einer Krankenversicherung bis zum Arbeitsbeginn
Ab Arbeitsbeginn
Gesetzliche Krankenversicherung, meist Pflicht
Familie
Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse möglich

Vor dem Arbeitsbeginn

Für das Visum muss die Fachkraft eine Krankenversicherung für die Zeit von der Einreise bis zum Beginn der Beschäftigung nachweisen. Meist genügt eine Reise- oder Incoming-Krankenversicherung für die ersten Tage oder Wochen. Sie sollte nahtlos bis zum ersten Arbeitstag reichen.

Wir empfehlen, den Arbeitsbeginn wenige Tage nach der Einreise zu legen. So ist die Zeit ohne gesetzliche Versicherung kurz und die Fachkraft hat dennoch Gelegenheit, sich einzurichten.

Ab dem ersten Arbeitstag

Mit Beginn der Beschäftigung ist die Fachkraft in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Fachkraft wählt eine Krankenkasse, der Arbeitgeber meldet sie an. Beiträge werden wie bei allen Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

  • Krankenkasse vor dem ersten Arbeitstag wählen
  • Mitgliedsbescheinigung an die Personalabteilung
  • Anmeldung durch den Arbeitgeber
  • Elektronische Gesundheitskarte folgt per Post

Familie und Besonderheiten

Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert werden. Das ist für den Familiennachzug ein wichtiger Punkt, weil die Krankenversicherung aller Familienmitglieder Voraussetzung ist.

Für Fachkräfte mit Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze — etwa einige Inhaber der Blauen Karte — ist eine private Versicherung möglich. Für Familien ist die gesetzliche Versicherung wegen der Familienversicherung meist günstiger.

Häufige Fragen

Welche Versicherung braucht die Fachkraft für das Visum?

Eine Krankenversicherung, die die Zeit von der Einreise bis zum Arbeitsbeginn abdeckt. Danach greift in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung.

Wer meldet die Fachkraft bei der Krankenkasse an?

Der Arbeitgeber, nachdem die Fachkraft eine Kasse gewählt hat.

Sind Ehepartner und Kinder mitversichert?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ja, über die beitragsfreie Familienversicherung, sofern sie kein eigenes Einkommen über der Grenze haben.

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Gebühren, Gehaltsschwellen und Bearbeitungszeiten ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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